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AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Erbringung von Beratungsdienstleistungen

1. Anwendung

1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote der DELTA WAYS GmbH, An der Anlage (neu) 6, 41812 Erkelenz betreffend allgemeiner Beratungsleistungen. Mit der Annahme erklärt sich der Vertragspartner („Kunde") mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten im unternehmerischen Verkehr. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir nur in Ausnahmefällen.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die DELTA WAYS GmbH der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

2.Vertragsschluss, Art und Umfang der Leistung

2.1 Die Leistungen der DELTA WAYS GmbH werden nach Art und Umfang durch das Angebot und die dort genannten Leistungsbausteine bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch diese allgemeinen Vertragsbedingungen.

2.2 Angebote DELTA WAYS GmbH sind freibleibend.

2.3 Die DELTA WAYS GmbH ist frei darin, bestehende Aufträge fortzuführen sowie neue Aufträge von Dritten anzunehmen, auch wenn es sich dabei um Wettbewerber des Auftraggebers handelt.

2.4 Die Auftragserteilung bedarf mindestens der Textform.

2.5 Änderungen des Leistungsumfangs werden zwischen den Parteien einvernehmlich festgelegt.

2.6 Die DELTA WAYS GmbH wird die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften wahrnehmen.

2.7 Die DELTA WAYS GmbH ist berechtigt, zur Ausführung des Vertrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen, die berufsmäßig oder durch entsprechende vertragliche Vereinbarung mit der DELTA WAYS GmbH zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

2.8 Die DELTA WAYS GmbH wird im Verhältnis zum Auftraggeber als selbstständiger Dienstleister im Sinne des § 611 Abs. 1 BGB tätig. Die §§ 611 ff. BGB kommen auch dann zur Anwendung, soweit die Leistungen Elemente anderer Vertragstypen enthalten. Den dispositiven Bestimmungen des BGB gehen – in dieser Rangfolge – individuelle Vereinbarungen, individuelle Aufträge und diese Allgemeinen Vertragsbedingungen vor. Dispositive Bestimmungen kommen im Übrigen zur Anwendung, soweit in den vorgenannten Vereinbarungen und in diesen Vertragsbedingungen keine abschließenden Regelungen getroffen wurden. Es wird klargestellt, dass bei der Übernahme von Beratungsund Unterstützungsdienstleistungen ein Erfolg nicht geschuldet ist. Die DELTA WAYS GmbH übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für die erfolgreiche Zertifizierung.

 

3. Mitwirkungspflichten

 

3.1 Der Auftraggebers wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung der DELTA WAYS GmbH erforderlichen Daten auf Verlangen von DELTA WAYS GmbH zur vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

3.2 Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber,

(a) angefragte Unterlagen vollständig und möglichst frühzeitig zur Verfügung zu stellen;

(b) ihm zufallende Aufgaben gemäß dem Projektplan und nach Absprache zu übernehmen;

(c) die Arbeitsergebnisse der DELTA WAYS GmbH unmittelbar zu begutachten und etwaige Mängel unverzüglich geltend zu machen;

(d) der DELTA WAYS GmbH weiteren Verzug zu informieren, wenn ein Termin nicht eingehalten werden kann;

(e) einen entscheidungsbefugten Projektleiter sowie ggf. weitere Ansprechpartner zu benennen und über Wechsel in dieser Person zu informieren und 3

(f) auf E-Mails der DELTA WAYS GmbH innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, in der Regel nicht mehr als einem Arbeitstag, zu reagieren.

 

4. Vergütung, Aufrechnung

 

4.1 Die Vergütung für die Beratungsdienstleistungen der DELTA WAYS GmbH bestimmt sich nach den im Angebot genannten Bedingungen.

4.2 Reise- und Übernachtungskosten werden der DELTA WAYS GmbH in folgendem Umfang erstattet:

(a) Fahrt- und Reisekosten: Erstattungsfähig sind in der Regel Kosten für Bahnfahrten in der 1. Klasse, Fahrten mit dem eigenen Pkw (Kilometerpauschale 0,60 EUR pro km) sowie Taxifahrten bis zu einer Höhe von 50,00 EUR sowie Flüge in der Economy-Class innerhalb Deutschlands nach dem jeweils günstigsten Tarif;

(b) Übernachtung: Pauschal 150,00 EUR pro Nacht;

(c) Reisezeit: Die Reisezeit wird – soweit die Vergütung nach einem Stundensatz berechnet wird – mit einem Drittel der tatsächlich angefallenen Reisezeit berechnet.

4.3 Die DELTA WAYS GmbH kann für den Fall, dass es die vereinbarten Leistungen aufgrund eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die Mitwirkungspflichten nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erbringen kann, ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 75 % der vereinbarten Vergütung verlangen. Ersparte Aufwendungen sind dabei anzurechnen.

4.4 Die DELTA WAYS GmbH wird dem Auftraggeber seine Leistungen 14-Täglich in Rechnung stellen soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.5 Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Tagen ohne Abzug zu begleichen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die DELTA WAYS GmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Der DELTA WAYS GmbH ist die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.

4.6 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, der Aufrechnung oder eines sonstigen Leistungsverweigerungsrechts durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen; dies gilt 4 nicht, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und die Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

 

5. Haftung

 

5.1 Die DELTA WAYS GmbH haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

5.2 In sonstigen Fällen haftet die DELTA WAYS GmbH, soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung der DELTA WAYS GmbH vorbehaltlich der Regelung in 5.3 ausgeschlossen.

5.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz und für übernommene Garantien bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

 

6. Kündigung, Rechtsfolgen

 

6.1 Die DELTA WAYS GmbH nimmt ihre Beratertätigkeit zum im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt auf.

6.2 Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

6.3 Jede Partei hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftraggeber insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Verzug ist oder seine Mitwirkungsobliegenheit wiederholt und auch nach erfolgter Abmahnung verweigert.

6.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

6.5 Die Kündigung durch eine Partei berührt jedoch nicht die Rechte und Pflichten der Parteien, die vor der Rechtswirksamkeit der Kündigung der Vereinbarung entstanden sind.

6.6 Bei einer Kündigung des Auftraggebers wird die vereinbarte Vergütung (anteilig) nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle fällig:

Zeitraum - Vergütung

Mehr als vier Wochen vor Beginn entfällt.

Bis zu zwei Wochen vor Beginn - 20% der vereinbarten Vergütung

Bis zu einer Woche vor Beginn - 40% der vereinbarten Vergütung

Weniger als eine Woche vor Beginn - 60% der vereinbarten Vergütung

Am Tag des vereinbarten Beginns - 100% der vereinbarten Vergütung

 

7. Geheimhaltung, Herausgabe von und Umgang mit Gegenständen/Arbeitsergebnissen

 

7.1 Die DELTA WAYS GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich, über die ihnen bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch über die Laufzeit der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge fort. Beide Parteien werden dafür sorgen, dass diese Verpflichtung auch durch ihre Mitarbeiter eingehalten wird.

7.2 Die DELTA WAYS GmbH hat alle Gegenstände, insbes. Unterlagen, Tabellen, Ausarbeitungen, Hard- und Software und Kopien, die sie im Rahmen ihrer vertraglichen Tätigkeit erlangt hat, als anvertrautes Fremdeigentum sorgfältig aufzubewahren, vor jeder Einsichtnahme oder Nutzung Unbefugter zu schützen, auf Verlangen jederzeit und bei Beendigung des Vertrags auch unaufgefordert an den Auftraggeber zurückzugeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Davon ausgenommen ist ferner eine Kopie, die zu Dokumentationszwecken bei der DELTA WAYS GmbH verbleiben darf. Die Sätze 1-3 gelten entsprechend für von der DELTA WAYS GmbH erstellte Gegenstände/Arbeitsergebnisse.

 

8. Datenschutz

 

8.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die bei ihm vorhandenen Datenverarbeitungsanlagen, -prozesse, Datenbestände der EU-Datenschutz Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem jeweiligen Landesdatenschutzgesetz genügen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Verarbeitung i.S.d. Art. 4 Nr. 2 DS-GVO von Daten und Datenbeständen. Auch ein angemessenes Datensicherungssystem ist vom Auftraggeber vor- und während der Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten. Die Angemessenheit des Datensicherungssystems bestimmt sich nach den rechtlichen Maßgaben des Art. 32 DS-GVO.

8.2 Die DELTA WAYS GmbH stellt sicher, dass sie im Rahmen der Erfüllung des Vertrages keine Handlungen vornimmt, die gegen bestehende Datenschutzbestimmungen verstoßen. Zu diesem Zweck verpflichtet sie sich insbesondere zum sorgsamen Umgang mit Passwörtern und sonstigen Login-Daten, welche ihr zur Auftragserfüllung bekannt gegeben werden. Im Einzelfall stimmt sich die DELTA WAYS GmbH mit dem vom Auftraggeber zu benennenden Verantwortlichen für die Datensicherheit (Datenschutzbeauftragter) ab.

 

8.3 Die DELTA WAYS GmbH verpflichtet ihre Erfüllungsgehilfen, die vom Auftragnehmer in einem Projekt für den Auftraggeber eingesetzt werden, ebenfalls zu einem sorgsamen Umgang mit Passwörtern und sonstigen Login-Daten sowie zur Wahrung des Datengeheimnisses nach Maßgabe des § 53 BDSG.

 

8.4 Die DELTA WAYS GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich zum Abschluss einer Auftragsvereinbarung nach den Maßgaben des Art. 28 DS-GVO, soweit es für die Durchführung der auf Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen geschlossenen Verträge gesetzlich erforderlich ist. Erforderlich ist eine Auftragsverarbeitung insbesondere dann, wenn die DELTA WAYS GmbH personenbezogene Daten, für die eine Verantwortlichkeit des Auftraggebers i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO besteht, im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeiten soll.

 

9. Geistiges Eigentum

 

9.1 Die von der DELTA WAYS GmbH bereitgestellten Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere die Verwertungsrechte nach den §§ 15 bis 27 UrhG sind der DELTA WAYS GmbH respektive den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten. Nutzungsrechte hieran werden im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks eingeräumt, es sei denn, DELTA WAYS GmbH weist im Einzelfall darauf hin, 7 dass die Inhalte Dritten gehören. Im Übrigen bedarf jede über den jeweiligen vertraglichen Zweck hinausgehende Nutzung (insbesondere die Vervielfältigung und die Bereitstellung) der Zustimmung durch DELTA WAYS GmbH.

 

10. Anpassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen

 

10.1 Eine Anpassung dieser Rahmenbedingungen kann erfolgen,

1. wenn dies aufgrund von anwendbarem Recht erforderlich ist;

2. bei Erweiterung des Leistungsangebotes der DELTA WAYS GmbH;

3. bei einer für den Auftraggeber vorteilhaften Änderung der Bestimmungen.

10.2 Die DELTA WAYS GmbH informiert den Auftraggeber über eine Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen vor ihrer Wirksamkeit. Die Information über die Änderung erfolgt in einer E-Mail Nachricht oder in sonstiger geeigneter Form. Mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Änderung besteht die Möglichkeit, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen geschlossenen Verträge zu kündigen. Hiervon unbenommen bleibt die Möglichkeit zu vereinbaren, dass die geschlossenen Verträge zu den Bedingungen der zum Zeitpunkt des Abschlusses wirksamen Allgemeinen Vertragsbedingungen fortzuführen.

 

11. Schlussbestimmungen

 

11.1 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

11.2 Für (i) Kaufleute oder (ii) Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich der Sitz der DELTA WAYS GmbH.

 

11.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden. Ausgenommen von den 8 Formerfordernissen sind Individualabreden im Sinne des § 305b BGB, soweit Formerfordernisse nicht zwingend sind.

 

11.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden die ungültige oder undurchführbare Regelung durch eine solche mit Wirkung für die Zukunft ersetzen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Regelung in rechtlich zulässiger Weise so nahe wie möglich kommt. Im Falle einer Vertragslücke werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, wie sie sie unter angemessener Berücksichtigung ihrer beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie sich bei Abschluss des Vertrages der Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wären.

 

11.5 Eine Übertragung von auf dem Vertrag beruhenden Rechten und Pflichten durch eine Partei auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Der Auftragnehmer darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.

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